Die Winterreifen-Verordnung

Die am 4. Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist – verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.

Generell gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen Rechtslage nicht!
Nur wer bei „Eis, Schneematsch …“ mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben. Wer Fahrten bei Eis, Schneematsch usw. zuverlässig vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.

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